Derzeit erhalten Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg monatlich 9.648 Euro als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Das Geld muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Man spricht bei Abgeordneten von einer Entschädigung, einer sogenannten Diät (Tagungsgeld). Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange sie dem Landtag angehört haben.
Wie ist die Altersversorgung für Abgeordnete in Baden-Württemberg geregelt?
Für ihre Altersvorsorge erhalten die Abgeordneten einen Vorsorgebeitrag in Höhe von monatlich 2.277 Euro. Alle Abgeordneten sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg.
Wie kommt die Höhe der Diäten zu Stande?
Die Abgeordnetenbezüge werden auf Grundlage des 2005 eingeführten und im Juni 2026 für die aktuelle Wahlperiode bestätigten sogenannten Indexierungsverfahren bemessen. Durch dieses Verfahren, wird die Entschädigung auf der Grundlage von statistischen Maßzahlen angepasst. Bemessungszeitraum ist dabei das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet. Der Vorsorgebeitrag orientiert sich an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung.