Zur Ausübung ihres Mandats erhalten Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg verschiedene Kosten erstattet bzw. Pauschalen:
- Monatliche Kostenpauschale: 2.804 Euro für allgemeine mandatsbedingte Ausgaben, z. B. für das Wahlkreisbüro, Porto oder Reisen im Rahmen der parlamentarischen Arbeit.
- Reisekosten: Tatsächlich entstandene Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet.
- Mitarbeiter: Das Land übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere mandatsbezogene Dienstleistungen. Alternativ kann eine monatliche Pauschale von 400 Euro in Anspruch genommen werden.
- Sachleistungen: Im Landtag stehen Telefon, Fax und Internet kostenfrei zur Verfügung. Außerdem können Abgeordnete die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs kostenlos nutzen.