Unsere Bankverbindung:
Bündnis 90/Die Grünen
Volksbank Ulm-Biberach
IBAN DE76 6309 0100 0570 1170 03
BIC: ULMVDE66
Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für politische Zwecke " an. Spender erhalten meist im Mai des Folgejahres selbstverständlich automatisch eine Spendenbescheinigung. Dazu müssen uns allerdings der vollständige Namen und die Adresse bekannt sein: Bitte auf dem Überweisungsträger vermerken oder parallel die Informationen an unsere Kreisgeschäftsstelle mitteilen.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Dass heißt man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!
Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.