Politik des Gehörtwerdens
Baden-Württemberg hatte lange Zeit bundesweit die höchsten Hürden für Bürgerbeteiligung. Wir Grüne haben 2011 die Regierungsgeschäfte mit dem Anspruch übernommen, einen neuen Politikstil zu etablieren. Seither ist viel passiert. Die Politik des Gehörtwerdens sowie der Dialog mit den Bürger*innen auf Augenhöhe gehören mittlerweile zur politischen Kultur im Land. Die Hürden für Bürgerbeteiligung und Volksabstimmungen haben wir abgebaut. Und auch das Wahlrecht hat die grün-geführte Landesregierung an die Anforderungen einer aktiven Bürgergesellschaft angepasst. Zum Beispiel dürfen nun bei Landtags- und Kommunalwahlen Menschen bereits ab 16 Jahren wählen, bei den Kommunalwahlen dürfen sie auch selbst kandidieren.
Volksabstimmungen
Das Zustimmungsquorum für Volksabstimmungen wurde bereit 2014 auf ein Fünftel der Stimmberechtigten abgesenkt (zuvor 33%). Ferner wurde die Volksinitiative eingeführt, damit Bürger*innen den Landtag verpflichten können, sich mit einer bestimmten Frage zu befassen (40.000 Unterschriften).
Auf kommunaler Ebene gilt seit 2015 für Bürgerentscheide nur noch ein Quorum von 20 Prozent. Für ein Bürgerbegehren bedarf es der Unterschrift von sieben Prozent der Wahlberechtigten, bisher dato waren es 10 Prozent. Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren und das Abstimmungsquorum bei Bürgerentscheiden wurden gesenkt.
Servicestelle Bürgerbeteiligung
2021 hat Baden-Württemberg als bisher einziges Bundesland mit dem „Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung“ eine gesetzliche Grundlage für informelle Formen der Bürgerbeteiligung geschaffen. Dieses Gesetz ermöglicht es Kommunen und staatliche Institutionen, Bürger*innen per Zufallsauswahl zur Teilnahme an dialogischen Beteiligungsverfahren einzuladen. 2022 wurde die „Servicestelle Bürgerbeteiligung“ ins Leben gerufen. Sie unterstützt Städte, Gemeinden und Behörden bei der Umsetzung von Beteiligungsverfahren.
Wählen ab 16 Jahre
Mit der Reform des Wahlrechts haben wir das aktive Wahlrecht für Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksanträge und Volksbegehren um zwei Jahre auf 16 Jahre abgesenkt. Auch das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen wurde auf 16 Jahre abgesenkt.
Ab der kommenden Wahl 2026 hat Baden-Württemberg ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht, erstmals gibt es somit neben Wahlkreiskandidat*innen auch Landeslisten. Damit wird das Fundament gelegt, um im Landtag künftig mehr Vielfalt zu ermöglichen und beispielsweise den Frauenanteil unter den Abgeordneten zu steigern.
Engagierte Bürger*innen profitieren von Vergünstigungen und Wertschätzung durch die Ehrenamtskarte.